Gem. Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz können Krankheitskosten nur dann abgesetzt werden, wenn diese Kosten zuvor bei der privaten Krankenversicherung eingereicht wurden. Die Kosten, die die Versicherung nach Einreichung nicht übernimmt, können als Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Kosten für Medikamenten-Zuzahlungen, Brillen etc. in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage entsprechender Belege.