Familie & Kinder - LHV Lohnsteuerhilfe e. V. - Beratungsstelle Münster

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Heirat
Einkommensteuer sparen und maximalen Freibetrag bekommen

Sie sollten darauf achten, die richtige Steuerklasse zu wählen, die Möglichkeiten, die es gibt, entnehmen Sie bitte dem Punkt "Steuerklassenwahl".

Beispiel:
Verdient einer der Ehegatten viel und der andere wenig oder hat gar kein Einkommen, lohnt sich die Kombination III und V. Der Besserverdienende zahlt hierdurch viel weniger Lohnsteuer.

Versicherungen bieten Sondertarife für Ehepaare
Ehepartner zahlen bei vielen Versicherungen geringere Beiträge als Unverheiratete. Angebote gibt es z. B. Auto-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten günstige Familienversicherungen
Arzt-, Medikamenten- oder Krankenhauskosten – eine Krankenversicherung übernimmt einen Großteil oder sogar alle Krankheitskosten. Dafür muss der Versicherte jeden Monat einen gewissen Beitrag zahlen.
Für Verheiratete bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen eine Familienversicherung an. Ein Ehepartner zahlt, der andere kann sich kostenlos mitversichern lassen. Auch Kinder sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert.

TIPP:
Für Eheleute ist auch der Abschluss einer Riester-Rente interessant. Es handelt sich hierbei um eine Altersvorsorge, die zwar aus eigener Tasche bezahlt werden muss, der Staat zahlt jedoch Zulagen. Die staatlichen Zulagen bekommt nicht nur derjenige, der die Riester-Rente bezahlt, sondern auch der Ehepartner - unter bestimmten Umständen sogar beitragsfrei.



Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Sie können die Betreuungskosten Ihrer Kinder bis zum 14. Lebensjahr von der Steuer absetzen.

Welche Betreuungskosten kann ich absetzen?

Kindergarten, KITA und Tagesmutter können Sie steuerlich geltend machen. Ebenfalls den privaten Babysitter, der Ihr Kind "hütet. Sie können als Eltern die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Egal, ob der Babysitter gegen Bezahlung aufpasst oder nicht.
Hierzu hat das Finanzgericht Baden-Württemberg bereits entschieden. Die Fahrtkosten (30 Cent pro gefahrenem Kilometer, hin und zurück, sind dabei durchaus angemessen) können Sie als Eltern erstatten und dann in der eigenen Steuererklärung angeben.

Beachten Sie hierbei jedoch, dass es eine Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten im Zeitraum eines Kalenderjahres gibt. An Kosten können Sie höchstens 4.000,- € pro Kind ansetzen.


Kindergeld für Kinder über 18 ohne Job
Der Schulabschluss ist geschafft, die Bewerbungen laufen. Auch während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
Ihr Kind darf jedoch nicht älter als 21 Jahre sein und muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden (BGH-Urteil aus Juni 2010, Aktenzeichen VI R 98/10, BFH hat das Urteil bestätigt).



Scheidungskosten
Streitig ist bislang noch, ob die bis 2013 als "außergewöhnliche Belastungen" absetzbaren Kosten einer Scheidung noch in den Steuererklärungen aufgeführt werden dürfen. 

Die Neuregelung im Gesetz hält die Finanzämter dazu an, Prozesskosten nur noch dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Rechtsstreit die Existenz des Steuerzahlers gefährdet. Damit wird die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten auf Extremfälle eingeschränkt.

Streitig ist jedoch auch hier, was als "Extremfall" einzustufen ist. Ein Extremfall könnte vorliegen, wenn es in dem Gerichtsverfahren um das Umgangsrecht der Eltern mit Kindern geht. 

TIPP:
Geben Sie Ihre Scheidungskosten vorerst weiterhin als außergewöhnliche Belastungen an und legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, wenn Ihr Finanzamt die Anerkennung der Kosten ablehnt.



Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner:
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Unterhalt an Ihren Ex-Partner von der Steuer abzusetzen, entweder in Form des Realsplittings als Sonderausgabe und dann maximal 13.805 Euro im Jahr oder aber als außergewöhnliche Belastung und dann höchstens 8.354 Euro im Jahr.

Zahlen Sie jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Ihren Ex-Partner, können Sie diese Beträge zusätzlich absetzen.



Unterhalt an pflegebedürftige oder verarmte Verwandte:
Sie können Unterhalt für pflegebedürftige Verwandte in gerader Linie steuerlich absetzen. Unterhaltszahlungen können Sie dann voll von der Steuer absetzen, wenn Sie damit über Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze liegen.

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