Beitragsordnung - LHV e. V. Lohnsteuerhilfeverein

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Beitragsordnung

Aufnahmegebühr
Die  einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,- € inkl. MwSt. Bei Ehegatten oder  eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten  bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gem. nachstehender Tabelle,  wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnamen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:

Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogende Einnahmen (z. B Einnahmen aus  Übungsleitertätigkeit, steuerfeie Bezüge aus Bundes- oder Landeskassen),  durch den arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte),  Kindergeldszahlungen.

Der  jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z. B.  Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäaften, aus Kapitalvermögen.  Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Jahres zusammengerechnt und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind:
Beitragsklasse
Bemessungsgrundlage
in EUR
Mitgliedsbeitrag in EUR
ohne MwSt.
Mitgliedsbeitrag in EUR
mit MwSt.
1
bis 10.000,-
37,82
45,-
2
10.001,- bis 20.000,-
58,82
70,-
3
20.001,- bis 30.000,-
75,63
90,-
4
30.001,- bis 40.000,-
100,84
120,-
5
40.001,- bis 50.000,-
117,65
140,-
6
50.001,- bis 75.000,-
151,26
180,-
7
75.001,- bis 100.000,-
201,68
240,-
8
100.001,- bis 125.000,-
268,91
320,-
9
125.001,- bis 180.000,-
327,73
390,-
10
ab 180.001,-
386,55
470,-
Sind  für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre  zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren zusammengerechnet  und ein Jahresbeitrag gebildet.

Beitragserhebung
Die  Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein per  Lastschriftverfahren eingezogen. In Ausnahmefällen ist auch eine Bar-  oder Rechnungszahlung möglich.

Die  Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten  Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der  Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher  der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Marktallee 48
48165 Münster
Tel. 02501-9222849
Fax 02501-927834
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